Viele Unternehmen haben wegen der Corona-Pandemie die Arbeitsbedingungen und -prozesse stark verändert, insbesondere das Homeoffice ist zur neuen Normalität geworden. Arbeitsplätze haben sich mehr in den privaten Bereich der Beschäftigten hinein verlagert, auch Kontakt und Kommunikation zwischen Arbeitgebern und Führungskräften mit der Belegschaft haben sich stark verändert. Schon jetzt zeigt sich, dass es in vielen Firmen nach dem Ende der Pandemie keine vollständige Rückkehr zu den vorherigen Arbeitsbedingungen geben wird. Das wirft Fragen darüber auf, inwiefern diese neuen Arbeitsbedingungen die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen beeinflussen und dort berücksichtigt werden sollten.
Auch dieses Seminar (90 Minuten Dauer) ist als Aufzeichnung bei der Haufe-Akademie erhältlich. Ich gebe darin Ihnen die nötigen Hintergrundinformationen darüber, was jetzt und in Zukunft zu berücksichtigen ist, um die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung an die Pandemie-Situation anzupassen. https://elearning-test.haufe.de/produkt/arbeitsschutz-bgm/gefaehrdungsbeurteilung-psychischer-belastung-was-muss-in-der-corona-pandemie-beruecksichtigt-werden
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