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Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung – was für das Homeoffice zu beachten ist

 

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist laut Arbeitsschutzgesetz (§ 5) vorgeschrieben. Jeder Arbeitgeber muss also von sich aus nach möglichen Gefährdungen für die psychische Gesundheit der Belegschaft suchen. Was ist für die Gefährdungsbeurteilung zu beachten, wenn ein Großteil der Mitarbeitenden sich im Homeoffice befindet? Es geht hier insbesondere um rechtliche Hintergründe und die Möglichkeiten der digitalen Durchführung

Aus rechtlicher Sicht muss auch bei einer Veränderung der Arbeitsbedingungen eine Beurteilung der Gefährdungsfaktoren durchgeführt werden. Es stellt sich also für viele Firmen die Frage, ob jetzt eine neue Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastung ansteht. Solange die Verlagerung der Arbeit in das Zuhause der Mitarbeitenden nur vorübergehend aufgrund der Pandemie erfolgt und anschließend wieder wie vorher im Büro weitergearbeitet wird, braucht es keine eigene Gefährdungsbeurteilung. Wenn aber das Homeoffice fest im Betriebsablauf vorgesehen und (vertraglich) geregelt wird, muss auch für diese Arbeit eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen werden.

Achtung: Wichtig ist hier die Unterscheidung zwischen Arbeit im Homeoffice (Telearbeit) und mobilem Arbeiten. Das Homeoffice stellt einen festen und dauerhaften Arbeitsplatz dar (eine Arbeitsstätte im rechtlichen Sinne), dessen mögliche Gesundheitsgefährdungen überprüft werden können. Der Arbeitgeber ist laut Arbeitsstättenverordnung für die Ausstattung des Arbeitsplatzes verantwortlich. Mobiles Arbeiten bedeutet dagegen die Arbeit von verschiedensten Orten aus. Es könnte also auch im Ferienhaus, im Garten, in der Bahn usw. gearbeitet werden. Hierfür gilt die Arbeitsstättenverordnung nicht, wohl aber das Arbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetz. Auch für mobiles Arbeiten muss also eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Es sollte hierbei insbesondere die technische Ausstattung (Hard- und Software), die Arbeitsaufgaben sowie die Arbeitszeiten untersucht werden.

Beim Ablauf der Beurteilung der möglichen Gesundheitsgefahren können Sie viele Schritte auch virtuell erledigen. Im Moment möchten Sie vielleicht lieber noch darauf verzichten, die Belegschaft zu Workshops zum Erarbeiten möglicher Belastungsfaktoren zusammenzuholen. So können Sie die einzelnen Schritte auch im Online-Format durchführen:

  •         Planung und Vorbesprechung innerhalb der Firma (Geschäftsführung, Steuerungskreis Gesundheitsmanagement) per Videokonferenz
  •        Absprache mit externen Beratern telefonisch oder per Videokonferenz
  •        Ggf. Workshop für unternehmensintern Beteiligte zur Einführung in das Thema als Online-Workshop
  •        Befragung der Belegschaft mit einem online durchzuführenden Fragebogen (viele gängige Verfahren werden zur Online-Durchführung angeboten)
  •        Workshops mit Mitarbeitenden zur genaueren Analyse der Arbeitsbedingungen und Erarbeitung von möglichen Verbesserungen als Online-Workshop. Achtung: um in diesem Format gut arbeiten zu können, sollten die Gruppen relativ klein sein (4 – 6 Personen). Eventuell müssen dann mehrere Workshops durchgeführt werden.
  •        Die Präsentation der Ergebnisse der Erhebung von Belastungsfaktoren durch Fragebogen und Mitarbeiter-Workshops kann ebenfalls als Videokonferenz durchgeführt werden. Sinnvoll ist es, für die Unternehmensleitung, den Steuerungskreis Gesundheitsmanagement, die Führungskräfte und die Mitarbeitenden der einzelnen Bereiche eigene Veranstaltungen anzubieten.
  •        Falls im Steuerungskreis Gesundheitsmanagement bereits gesundheitsförderliche Maßnahmen geplant und mit der Unternehmensleitung abgestimmt wurden, können diese gleich mit vorgestellt werden. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und die geplanten Maßnahmen sollten auch im Intranet oder ggf. in der Betriebszeitung veröffentlicht werden.

Auch Telearbeitsplätze und mobiles Arbeiten müssen also in eine Gefährdungsbeurteilung miteinbezogen werden. Solange noch Kontaktbeschränkungen nötig sind, können viele Schritte auch in digitaler Form durchgeführt werden.

 Tipp: Eine weitgehend digitale Durchführung der Gefährdungsbeurteilung eignet sich auch gut, wenn die Beschäftigten z. B. auf viele kleine Standorte verteilt oder regelmäßig im Außendienst tätig sind. In diesen Fällen sind Präsenzveranstaltungen oft nur sehr schwierig und aufwändig zu organisieren.

 


Ich unterstütze Sie gerne bei Ihrer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung - egal ob online oder in Präsenz. Nehmen Sie einfach Kontakt auf!

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